Die Mitte des 19. Jahrhundert war eine Zeit der sozialen Unruhe. Mit der Revolution von 1848/49 wollte sich das Volk gegen die Restaurationspolitik der Herrscherhäuser auflehnen. Währenddessen wurde die Frankfurter Nationalversammlung gegründet, das erste frei gewählte Parlament nach dem Heiligen Römischen Reich – dieses Parlament scheiterte jedoch. Im Zuge des Scheiterns sollte erneut der Versuch unternommen werden eine Verfassung für ein preußisch kleindeutsches Reich zu verabschieden. Zu diesem Zwecke tagten die Parlamentarier im Erfurter Augustinerkloster.
Die Teilnehmer der Versammlung kamen hauptsächlich aus der rechten Mitte, der sogenannten Casino-Fraktion, mit nationalliberaler Einstellung. Denen gegenüber standen die Konservativen, die sich gegen die Gründung eines kleindeutschen Staates mit monarchischer Herrschaft aussprachen. Der Gegenentwurf bestand aus der Idee, einen deutschen Bundesstaat zu gründen. Die Erfurter Union wird auch als Dreikönigsbündnis (Preußen, Sachsen und Hannover) bezeichnet, das den herrschaftlichen Zusammenschluss aller deutschen Fürsten anstrebte.
Die mehrheitlichen Stimmen der insgesamt 27 teilnehmenden Vertretern verschiedener deutscher Länder gewann das Unionsparlament und somit die Gründung eines kleindeutschen Staates. Dennoch war die Erfurter Union zum Scheitern verurteilt. Die preußische Regierung war zum Zögern gezwungen, da sich einige Länder und Königreiche gegen eine solche hegemonistische Verfassung Preußens aussprachen.