Das Gedicht zur Aufhängung des Wirtschaftsschildes des Gasthofes „Zum Goldenen Schwan" erschien im Jahre 1789 im sogenannten „Erfurtischen Intelligenzblatt”, einer wöchentlich erscheinenden Zeitung, die zwischen 1770 und 1803 herausgegeben wurde,
worinne nebst Anzeigen von allerhand Sachen, verschiedene inne- und ausländische Verordnungen, ergangene Edictal-Citationes, die wöchentlichen Marktpreise [...], die Fruchtpreise der benachbarten Städte, desgleichen ein Auszug der wichtigsten politischen Neuigkeiten mit untermischten gemeinnutzigen öconomischen und moralischen Abhandlungen befindlich sind.
Wie es scheint, hat der Gasthofbesitzer hier mit einem Gedicht inseriert und zu seinem Schildfest geladen. In dem Gedicht wird u. a. deklamiert, dass der erste fremde Gast, also Nichterfurter Quartier, Speisen und Getränke frei erhält. Statt soll das Schildfest am 14. November 1789 gefunden haben.
Annette Huber-Kemmesies
Zum Schildfest am Tage der Aufhängung des Wirtschaftsschildes am 14. November 1798
„Der goldne Schwan” heißt nun dies Haus.
Die Einfahrt hinten rein, der Eingang vorne raus.
An Zimmern Überfluß, ein Garten auch dabei,
ein Kegelspiel das schön, und Weine vielerlei.
Auch gut Bouteillenbier und das man nur will haben,
das steht gleich zu Befehl, sich dann damit zu laben.
Die Speisen würden kalt, wenn ich sie all hersetzte,
Ich will nur melden noch, und das ist auch das Letzte:
Den Winter treffen Sie recht warme Stübchen an,
worin ein jedes sich bequem vergnügen kann.
Der erste fremde Gast erhält frei Nachtquartier
Und Essen nach Appetit, Coffee, Schnaps,
Wein und Bier.
Auch der Geringste soll mich hier als Wirt so sehn,
und mit Zufriedenheit aus meinem Hause gehen.
Kommt Freunde, kommt und wohnt meinem Schildfest bei!
Wär ich ein reicher Mann, so gäb ich alles frei.
Doch soll die Redlichkeit von heut an mich treffen,
daß man mit Achtung soll von dieser Wirtschaft sprechen.
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Fotos: Winfried Neubert