Erfurt war eine der ersten Städte mit mehreren (zwei) Konfessionen. Dies liegt nahe, studierte und wirkte doch der Reformator Martin Luther in dieser Stadt. Er wurde in der Michaeliskirche zum Priester geweiht. Durch Luthers starken reformatorischen Einfluss, den er auf die Bevölkerung ausübte, nahm diese den neuen Glauben an und Erfurt wurde zusehend protestantisch. Im Hammelsburger Vertrag von 1530 wurde die Mehrkonfessionalität der Stadt festgehalten. Mit der Zeit und gegen Ende des 17. Jahrhunderts überwog der protestantische Glaube in der Stadt; in den Randgebieten Erfurts aber blieb der katholische Glaube zunächst erhalten. Mit der Ernennung Boineburgs zum Statthalter Erfurts im Jahre 1702 erhielt die katholische Minderheit einen neuen Fürsprecher, sodass sich die Protestanten mehr und mehr zurückgesetzt fühlten und Spannungen zwischen den Parteien die Folge waren (was nicht im Sinne des Statthalters war). 1712 eskalierte die Situation durch das von Schülern der Kurrende vorgetragene Lied „Das alte Jahr vergangen ist" von Johann Steuerlein. Dieser Chor bedürftiger protestantischer Schüler, der singend von Haus zu Haus zog um ein Almosen für ihren Canto zu erwerben, tat dies vor dem Haus eines katholischen Bürgers, der sich darüber so sehr echauffierte, dass die Auseinandersetzung fast in einer Schlägerei mit benachbarten Anwohnern endete. Ob der Gesang offensichtlich provozieren sollte oder nicht, sei dahingestellt. Die Folge war ein auf allen Ebenen ausufernder Konfessionsstreit. Das Lied wurde verboten, wogegen sich das Evangelische Ministerium wehrte.
Die Folge zahlreicher Auseinandersetzungen war das Verbot bestimmter Liederbücher, sowie deren Druck. Dem Kurfürsten war natürlich bewusst, dass sich der Gesang nicht vollends untersagen ließe. Und so stellte er das Verbreiten und den Druck der verbotenen Texte unter Strafe. Dennoch gab es ab und an einige Aufwiegler, die sich diesen neuen Gesetzen widersetzten. So forderte man auch auf katholischer Seite das Verbot eines Liedes, dessen Text der evangelische Geistliche Johann Kießling in einer Predigt folgendermaßen auslegte, nämlich dass wenn „alle menschliche Macht sich wider Gott und sein heiliges Wort auflehnen und es vertreiben wollte, solches dennoch umsonst und vergebens sein würde." Damit kritisierte er nicht nur die Göttlichkeit der Herrschenden sondern auch die des Papstes. Kießling verließ, trotz des ausgesprochenen Verbotes, die Stadt und ging nach Gotha.
Die Spannungen zwischen beiden Glaubensrichtungen hielten, trotz weiterer statuierter Exempel und Verbote, über die Jahre hinweg an, uferten sogar teils heftig aus. Mit dem Zeitalter der Aufklärung beruhigten sich die Fronten zwar, doch ist nicht von der Hand zu weisen, dass dieser „Liederstreit" die Geschichte der Stadt mitprägte und als Mahnung für mehr Toleranz vorangehen sollte.
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Teaserfoto: Dieter Schütz / pixelio.de
Textquelle: Christian Brodbeck: Philipp Wilhelm Reichsgraf zu Boineburg. Kurmainzischer Statthalter zu Erfurt. (1656–1717)